Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 2012 das Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes verkündet. Das Gesetz ist die Grundlage für die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV). Sie trat im Jahr 2013 in Kraft und wurde im Oktober 2014 noch einmal novelliert.
Um vom Spitzenausgleich profitieren zu können und eine Energie- und/oder Stromsteuerentlastung zu erhalten, muss ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (EnMS und UMS) oder ein alternatives System (nur KMU) nachweisen.
Die SpaEfV regelt auch u.a., welche alternativen Systeme von KMU zur Verbesserung der Energieeffizienz betrieben werden können.
Profitieren Sie als Unternehmen des produzierenden Gewerbes von einer zum Teil umfangreichen Rückerstattung oder Erlassung der Strom- und Energiesteuer. Nach §10 StromStG sind bis weit über 10.000 Euro Steuerrückerstattung pro 1GWh eigenverbrauchten Strom möglich.
Um den Anforderungen der SpaEfV gerecht zu werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein Energiemanagementsystem (EnMS) durch unsere erfahrenen Berater, LeadAuditoren und Auditoren nach ISO 50001:2011, ISO 50001:2018 bzw. Ihr Umweltmanagementsystem nach EMAS zur Zertifizierung vorbereiten bzw. aktualisieren zu lassen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, mögliche Energie- und Stromsteuereinsparungen (SpaEfV) zu erlangen und begleiten Sie auf Ihrem Weg zu einer nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen.