Die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz ist seit Inkrafttreten des neuen Mutterschutzgesetzes (MuSchG) am 01.01.2018 für jeden Arbeitsplatz Pflicht.
Seit 31.12.2018 ist die Übergangsfrist für den Nachweis dieser Beurteilung abgelaufen.
Unabhängig davon, ob eine Frau oder ein Mann an einem Arbeitsplatz tätig ist, muss bei einer Gefährdungsbeurteilung auch geprüft werden, ob es mögliche Gefährdungen für Schwangere oder stillende Mütter gibt.
Dies gilt für JEDEN Arbeitsplatz, egal ob er jemals von einer Frau besetzt war oder besetzt werden soll.
Wurde bisher noch keine schwangerschafts-spezifische Gefährdungsbeurteilung für einen Arbeitsplatz durchgeführt, sollte dies möglichst bald geschehen - und zwar anlassunabhängig.
Wenn nach dem 01.01.2019 nicht nachgewiesen werden kann, dass die Gefährdungsbeurteilung stattgefunden hat, drohen Bußgelder von 5.000 – 30.000 EURO.
Auf keinen Fall sollte man zu lange warten, denn wenn eine Frau mitteilt, dass sie schwanger ist oder stillt, muss die Beurteilung SOFORT durchgeführt werden! Andernfalls droht ein Bußgeld.
Informieren Sie sich rechtzeitig - Wir beraten Sie gern!
