Regelmäßige Begehungen im Betrieb

Die regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten gehört gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zu den Pflichten der Arbeitgeber. Diese muss regelmäßig ausgeführt werden, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl oder der Betriebsgröße. Bei den Begehungen werden Unfallgefahren, Belastungen der Beschäftigten und gesundheitliche Gefährdungen beurteilt und ermittelt. Betriebsbegehungen haben eine Kontroll- und Verbesserungsfunktion und dienen dazu Gefährdungen, Mängel und Missstände aufzudecken. Gefährdungen sollen aber auch möglichst vorzeitig ermittelt werden, um rechtzeitig die geeigneten Schutzmaßnahmen treffen zu können. Routine kann gefährlich werden, wir begehen ohne Betriebsblindheit die Unternehmen und setzen mit Ihnen bewährte Lösungsstrategien um. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit dokumentieren wir die Begehung und erstellen ein Bericht, der Schwachstellen und Verbesserungsmaßnahmen aufzeigt. 

 

Gerne kommt die rogo Consult zur Betriebsbegehung in Ihre Region.

Bild aus der Praxis