Arbeitssicherheit | Arbeitsschutz

SiFa | FaSi - Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 6 ASIG resp. DGUV V2

Jedes Unternehmen hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sowie nach der DGUV V2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und sich bei der Umsetzung der ihnen gemäß § 6 ASiG genannten Aufgaben unterstützen zu lassen.

Dabei bleibt der Unternehmer immer verantwortlich für die Umsetzung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb.
Die unmittelbare Zusammenarbeit und die enge Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit helfen dem Unternehmer den ihm vom Gesetzgeber auferlegten Pflichten nachzukommen und Prozesse im Betrieb sicher und störungsfrei zu gestalten.

 

Bereits seit 01.01.2011 gilt ebenfalls die DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2) als Grundlage zur Berechnung der jährlichen Einsatzzeiten.

 

Hier die wichtigsten Fakten DGUV V2:

Die Unfallverhütungsvorschrift ist die Bemessungsgrundlage der Einsatz-zeiten für den Betriebsarzt und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische jährliche Gesamt-betreuung besteht aus der Grundbetreuung und einem zusätzlichen betriebs-spezifischen Teil, der sich an den tatsächlichen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen orientiert.

Die Unternehmen werden über ihre Hauptbetriebsart nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ Code 2008) des statistischen Bundesamtes Wiesbaden einer von drei Betreuungsgruppen zugeordnet, die den Umfang der jährlichen Grundbetreuung festlegt.

 

Jährliche Grundbetreuung         Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigten)

  •   Gruppe I                                  2,5       
  •   Gruppe II                                 1,5
  •   Gruppe III                                0,5

 

Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung sollen zwischen dem Betriebsarzt (i.d.R. 20%) und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (80%) aufgeteilt werden. 

Sowohl die Grundbetreuung als auch eine angemessene betriebs-spezifische Betreuung müssen dem Unfallversicherungsträger bereits seit 2012 nachgewiesen werden. Mit dieser Neufassung der Unfallverhütungs-vorschrift soll die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit innerhalb der Grundbetreuung weiter verbessert und Synergien im Arbeits- und Gesundheitsschutz mehr genutzt werden.

Mann mit Arbeitsschutzordnern unter dem Arm

Begrüßung im Büro

Besprechung auf der Baustelle

Unsere Fachkräfte beraten Sie umfassend im Bereich Arbeitssicherheit u.a. unterstützen wir Ihre Schulungen/Training, bei der gefährdungsbeurteilung

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Umso mehr sind die Fachkompetenz und das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen. Hier unterstützten und beraten Sie unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit in allen relevanten Dingen der Arbeitssicherheit. Gerade in kleinen und mittleren Betrieben hat sich die Praxis bewährt, die Verantwortlichen bei der Umsetzung dieser Pflichten durch eine externe Fachkraft zu unterstützen. Konkret zu den im ASiG beschriebenen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und darüber hinaus, betreuen und beraten wir Sie gerne. 

 

Natürlich sind wir nicht nur in und um NRW (u.a. Essen, Dortmund, Bochum, Lünen, Hagen, Hamm, Münster, OWL, Bielefeld, Paderborn, Werl, Iserlohn, Siegen, Wuppertal, Hilden, Göttingen, Hannover, Kassel) für Sie da, sondern bundesweit!

Für ein individuelles Angebot, benötigen wir von Ihnen:

  • die Angabe Ihres Unfallversicherungsträgers (BG, Unfallkasse)
  • wenn bekannt den WZ-Code nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamtes Wiesbaden 
  • die voraussichtliche Zahl Ihrer Beschäftigten (Köpfe) im Jahresmittel
  • voraussichtliche Zahl Zeitarbeitnehmer im Jahresmittel.
Schweißer bei der Arbeit

Freier Fall von der Leiter


Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit

  • Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2
  • Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilung und Belastungsanalysen der Arbeitsplätze (u.a. nach ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV)
  • Regelmäßige Begehungen der Betriebsstätten inkl. Berichtswesen mit Fotodokumentation
  • Vorbereitung von Unterweisungsunterlagen zur Unterweisung/Training, ggf. Übernahme der Durchführung
  • Durchführung von orientierenden Messungen bei Bedarf, wie z.B. Beleuchtungsstärke, klimatische Bedingungen, Lärm
  • Unterstützung bei der Erstellung technischer Dokumentationen, wie z.B. Checklisten, Unfallstatistiken, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnis, usw.
  • Ursachen- und Maßnahmenermittlung bei Arbeitsunfällen
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen
  • Prüfung Ihres Unternehmens auf die aktuellen Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Safety-Check)

Wir unterstützen Sie gerne, nicht nur in und um NRW (u.a. Essen, Dortmund, Bochum, Lünen, Hagen, Hamm, Münster, OWL, Bielefeld, Paderborn, Werl, Iserlohn, Siegen, Wuppertal, Hilden, Göttingen, Castrop-Rauxel, Hannover, Kassel) für Sie da, sondern bundesweit!

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