Anwender für SGU-Systeme gemäß SCC/SCP Forderungen sind überwiegend Fremdfirmen (Kontraktoren) oder Personaldienstleister (Überlasser), die für einen Auftraggeber, ggf. auf dessen Gelände, tätig sind und dort sicherheitsrelevante Arbeiten ausführen. Zu den sicherheitsrelevanten Arbeiten zählen z.B. Wartungen an Produktionsanlagen, Montage- und/oder Bauarbeiten sowie Neu- und Umbauten an Anlagen.
Dabei ergeben sich sowohl für den Auftraggeber als auch für den Kontraktor und für die überlassenen Mitarbeiter besondere Anforderungen hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzstandards. So muss sichergestellt sein, dass das Einbinden des Kontraktors bzw. des überlassenen Personals zu keiner erhöhten Gefährdung auf dem Werksgelände des Auftraggebers führt.
Um hier einen einheitlichen Standard zu erhalten, wurden unter der Führung von Mineralöl- und Chemieunternehmen die SGU-Managementsysteme und die zugehörige SCC*/**/p und die SCP- Checklisten erarbeitet.
Seit dem Jahr 1996 ist dieses System in Deutschland ein akkreditiertes System zur Zertifizierung der SGU-Managementsysteme von Kontraktoren. In Österreich wurden durch das 1998 gegründete Sektorkomitee-SCC Austria die Unterlagen so aufbereitet, dass vom BMWA auch österreichische Zertifizierungsorganisationen für die Zertifizierung nach den SCC / SCP-Richtlinien akkreditiert werden konnten. Ziel beider Managementsysteme ist es, die Fremdfirmen (Kontraktoren) und Zeitarbeitskräfte nach dem AÜG auf ein ähnlich hohes Sicherheitsniveau zu bringen, wie das der Auftraggeber.
Bei der SCC-Zertifizierung wird zwischen 2 Scopes (Zielgruppen) unterschieden:
Scope I:
Scope II:
Nr. Elemente des SGU-Managementsystems SCC* / SCC** / SCP
01 Sicherheit und Gesundheit sowie Schutz der Umwelt (SGU): Politik, Organisation und Engagement des Managements
02 SGU-Gefährdungsermittlung
03 SGU-Schulung, -Information und -Unterweisung
04 SGU-Bewusstsein
05 SGU-Projektplan
06 Umweltschutz
07 Vorbereitung auf Notfallsituationen
08 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltinspektionen
09 Arbeitsmedizinische Betreuung
10 Beschaffung und Prüfung von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen und Arbeitsstoffen
11 Beschaffung von Dienstleistungen
12 Meldung, Registrierung und Untersuchung von Unfällen, Beinaheunfällen u. unsicheren Situationen
Nr. Elemente des SGU-Managementsystems SCP
01 Sicherheit und Gesundheit sowie Schutz der Umwelt (SGU): Politik, Organisation und Engagement des Managements
02 SGU-Gefährdungsermittlung
03 SGU-Schulung, -Information und -Unterweisung
04 SGU-Bewusstsein
05 SGU-Projektbetreuung
06 Arbeitsmedizinische Betreuung
07 Meldung, Registrierung und Untersuchung von Unfällen, Beinaheunfällen u. unsicheren Situationen
(Versionen 2011)
Um Arbeitsaufträge von bestimmten Industriebranchen zu erhalten, müssen viele Unternehmen eine SCC bzw. SCP-Zertifizierung nachweisen.
Nutzen für den Auftragnehmer (Kontraktor) und Personaldienstleister (Überlasser)
Für den Auftraggeber
Der Nachweis eines SGU-Standards SCC oder SCP wird überwiegend von Kontraktoren bzw. Personalbereitsteller (Überlasser) zu erbringen sein, die zu den Branchen Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Metallverarbeitung, Metallbearbeitung, Elektrotechnik, Mess- und Regeltechnik, Gerüstbauer, Deckenhersteller, Maler, Bodenleger, Industriereinigung gehören bzw. die Leiharbeitskräfte an Mitarbeiter verpflichten, die einen erhöhten Qualifikationsstandard hinsichtlich SGU voraussetzen.
Auch Architektur- und Ingenieurbüros, wenn von diesen Bauleitungs- und Baukoordinationsfunktionen wahrgenommen werden, zählen dazu.
Gern beraten wir Sie ausführlich zu Vorteilen, Zielen und den genauen Ablauf
einer Zertifizierung und bauen mit Ihnen ihr Managementsystem auf.
Sprechen Sie uns an!
Lassen Sie sich von der rogo Consult beraten und mit den folgenden Dienstleistungen bei der Implementierung und Durchführung Ihres SCC-Managementsystems unterstützen:
u.a.
Für die Personenzertifizierung der operativ tätigen Mitarbeiter nach DOK 16 / DOK 18 und Führungskräfte nach DOK 17 bieten wir in regelmäßigen Abständen SCC Schulungen mit anschließender Prüfung durch unsere akkreditierten Kooperationspartner in unseren Schulungsräumen an. Diese können auch auf Wunsch auch als Inhouse-Schulungen angeboten werden.
Gern beraten wir Sie ausführlich zu Vorteilen, Zielen und den genauen Ablauf der Schulungen.
Sprechen Sie uns an!
Die Voraussetzung zur Teilnahme an der SCC-/SGU-Prüfung/Zertifizierung (Mitarbeiter und Führungskräfte) ist eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine gleichwertige oder höherwertige Ausbildung.
Für an- und ungelernte Personen aus dem In- und Ausland ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich aus der hervorgeht, dass der Mitarbeiter über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf verfügt.
Die Prüfungen für international anerkannte Personen-Zertifizierungen nach der SCC-Checkliste müssen durch eine DAkkS-akkreditierte Personalzertifizierungsstelle, wie unsere beiden Kooperationspartner, oder einen DAkkS-bestätigten Unfall-Versicherungsträger erfolgen.
Wir unterstützen Sie gerne, nicht nur in und um NRW (u.a. Essen, Dortmund, Bochum, Lünen, Hagen, Hamm, Münster, OWL, Bielefeld, Paderborn, Werl, Iserlohn, Siegen, Wuppertal, Hilden, Göttingen, Castrop-Rauxel, Hannover, Kassel) für Sie da, sondern bundesweit!