Beim Energieaudit nach DIN EN 16247-1 werden Energieeinsatz und -verbrauch im Betrieb systematisch erfasst und analysiert. Unternehmen können so Einsparpotenziale u.a. im Ressourcenverbrauch besser erkennen und gezielt in Maßnahmen investieren. Das spart Energie und fördert zugleich die Wettbewerbsfähigkeit. Für große Unternehmen sind Energieaudits seit 2015 verpflichtend und müssen alle 4 Jahre wiederholt werden.
Diese Verpflichtung ist branchenunabhängig für alle Unternehmen und Organisationen, die nicht als KMU (kleine oder mittlere Unternehmen) eingestuft werden. Die Prüfbehörde BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) präzisiert den Begriff der Nicht-KMU in einem Merkblatt für Energieaudits - download
Den aktuellen Leitfaden zum Energieaudit - download
Es gibt ebenfalls ein Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergiebedarfs - download
Es besteht kein Handlungsbedarf, wenn ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagement nach EMAS betrieben wird.
u.a.
BLEIBEN SIE DRAN - Die Durchführung des Energieaudits ist eine wiederkehrende Pflicht:
Gerechnet vom Zeitpunkt der ersten Durchführung muss das Audit mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Wenn Sie also im Jahr 2015 zum Dezember der Pflicht nachgekommen sind und ein Energieaudit durchgeführt haben, steht die Wiederholung im Jahr 2019 an und sollte wieder im Dezember abgeschlossen werden.
Das Energieaudit muss durch einen qualifizierten und unabhängigen Auditor mit entsprechenden beruflichen Fachkompetenzen und praktischer Erfahrung durchgeführt werden. Unsere eingesetzten Auditoren verfügen über die notwendige Qualifikation und sind für Energieaudits beim BAFA anerkannt. Selbstverständlich finden Sie uns auch in der Energieauditoren-Liste des BAFA.
Gern beraten wir Sie ausführlich zu Vorteilen, Zielen und den genauen Ablauf des Audits.
Sprechen Sie uns an!
Die Durchführung unseres Energieaudits enthält folgende Elemente (Ablauf des Energieaudits gem. DIN EN 16247-1):
1. Einleitender Kontakt
2. Auftaktbesprechung
3. Datenerfassung
4. Vor-Ort-Begehung durch einen Auditor (Ingenieur, staatlichen. gepr. Techniker, etc.)
5. Energetische Analyse
6. Bericht & Abschlussbesprechung