Energieaudit DIN EN 16247-1

In 2023 steht die Wiederholung an!

Beim Energieaudit nach DIN EN 16247-1 werden Energieeinsatz und -verbrauch im Betrieb systematisch erfasst und analysiert. Unternehmen können so Einsparpotenziale u.a. im Ressourcenverbrauch besser erkennen und gezielt in Maßnahmen investieren. Das spart Energie und fördert zugleich die Wettbewerbsfähigkeit. Für große Unternehmen sind Energieaudits seit 2015 verpflichtend und müssen alle 4 Jahre wiederholt werden.

 

Diese Verpflichtung ist branchenunabhängig für alle Unternehmen und Organisationen, die nicht als KMU (kleine oder mittlere Unternehmen) eingestuft werden. Die Prüfbehörde BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) präzisiert den Begriff der Nicht-KMU in einem Merkblatt für Energieaudits - download

 

Den aktuellen Leitfaden zum Energieaudit - download

 

Es gibt ebenfalls ein Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergiebedarfs - download

 

 

Es besteht kein Handlungsbedarf, wenn ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagement nach EMAS betrieben wird.

Alternative Energiequellen
Energieaudit DIN 16247-1

Ihre Vorteile Liegen auf der Hand

u.a.

  • Erfüllung gesetzlicher Auflagen
  • Klarheit zu Gesetzeslage und Vorschriften
  • Steigerung des Bewusstseins für den Einsatz von Energien im Unternehmen
  • Systematische Aufdeckung von Energieverschwendungen

ENERGIEAUDIT WIEDERHOLUNG IN 2023 – BLEIBEN SIE DRAN!

BLEIBEN SIE DRAN - Die Durchführung des Energieaudits ist eine wiederkehrende Pflicht:

Gerechnet vom Zeitpunkt der ersten Durchführung muss das Audit mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Wenn Sie also im Jahr 2015 zum Dezember der Pflicht nachgekommen sind und ein Energieaudit durchgeführt haben, steht die Wiederholung im Jahr 2019 an und sollte wieder im Dezember abgeschlossen werden.

DURCHFÜHRUNG DURCH QUALIFIZIERTE AUDITOREN

Das Energieaudit muss durch einen qualifizierten und unabhängigen Auditor mit entsprechenden beruflichen Fachkompetenzen und praktischer Erfahrung durchgeführt werden. Unsere eingesetzten Auditoren verfügen über die notwendige Qualifikation und sind für Energieaudits beim BAFA anerkannt. Selbstverständlich finden Sie uns auch in der Energieauditoren-Liste des BAFA.

Gern beraten wir Sie ausführlich zu Vorteilen, Zielen und den genauen Ablauf des Audits.

Sprechen Sie uns an!

LASSEN SIE SICH VON UNS UNTERSTÜTZEN!

Die Durchführung unseres Energieaudits enthält folgende Elemente (Ablauf des Energieaudits gem. DIN EN 16247-1):

 

1. Einleitender Kontakt

  • Festlegung von Rahmenbedingungen des Energieaudits
  • Festlegung eines Termins für die Energieberatung

2. Auftaktbesprechung

  • Ernennung eines Energiemanagementbeauftragten aus dem Unternehmen
  • Festlegung der Ziele und Umfang des Energieaudits
  • Besprechung der Vorgehensweise von mobilen Messungen 

3. Datenerfassung 

  • Energieträgererfassung
  • Ermittlung von energieverbrauchenden Anlagen 

4. Vor-Ort-Begehung durch einen Auditor (Ingenieur, staatlichen. gepr. Techniker, etc.)

  • Analyse der energetischen Ist-Situation im Unternehmen
  • Mobile Messempfehlung durch einen Ingenieur

5. Energetische Analyse

  • Erstellung der Energiebilanz
  • Identifikation und Priorisierung von Energieeffizienzmaßnahmen

6. Bericht & Abschlussbesprechung

  • Erstellung des Auditberichts mit allen erhobenen und aufbereiteten Daten
  • Der Ingenieur präsentiert seine Ergebnisse und übergibt den Bericht an den Kunde
Wir unterstützen Sie gerne, nicht nur in und um NRW (u.a. Essen, Dortmund, Bochum, Lünen, Hagen, Hamm, Münster, OWL, Bielefeld, Paderborn, Werl, Iserlohn, Siegen, Wuppertal, Hilden, Göttingen, Castrop-Rauxel, Hannover, Kassel) für Sie da, sondern bundesweit!