Brandschutzmanagement und Notfallmanagement

Ein rechtssicheres Brandschutzmanagement und Notfallmanagement - heißt VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ

Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.

 

- Vorbeugender Brandschutz ist immer ein Schutz des Arbeitsplatzes. -

 

Unsere speziell ausgebildeten Brandschutzbeauftragten führen die Aufgaben gemäß der Vorschriften vfdb 12/09-01, DGUV Information 205-003 (BGI 847) und VdS 3111 aus. Ebenso sind wir der zentrale Ansprechpartner für Arbeitgeber und Führungsverantwortliche in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes.

 

Unsere Brandschutzbeauftragten entwickeln ebenfalls gemeinsam mit Ihnen ein durchgängiges Brandschutzkonzept und Notfallkonzept:

Von der Brandschutzordnung und den erforderlichen Alarmplänen, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungs-plänen bis hin zur Ausbildung betrieblicher Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte. Räumungsübungen runden das Konzept ab.

 

Sie sind verpflichtet, über eine spezielle Notfallversorgung zu verfügen?

Wir erarbeiten oder überprüfen Ihr betriebliches Notfallmanagementsystem und Ihren Katastrophenschutz. Unsere Brandschutzexperten bieten Ihnen Unterstützung bei der Erarbeitung von Alarm- und Einsatzplänen zum Katastrophenschutz auch für andere „Gebäude besonderer Art und Nutzung“ an. So entsteht ein optimal funktionierendes Notfallmanagement.

Externer Brandschutzbeauftragter - Leistungen im Überblick

  • Übernahme der Funktion Brandschutzbeauftragter als externer Dienstleister
  • Unterstützung bei der Planung und Steuerung von Ausschreibungen, Angebotsprüfung sowie Fremdfirmenkontrolle während der Umsetzungsphase
  • Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Feuerwehr, Feuerversicherern und Aufsichtsbehörden
  • Ausbildung von Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte (Theorie und Praxistraining)
  • Erstellung | Überprüfung | Anpassung von Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
  • Erstellung | Überprüfung | Anpassung von Alarmplänen und der Brandschutzordnung
  • Notfallmanagement in „Gebäude besonderer Art und Nutzung“
  • Notfall- und Katastrophenschutzplanung
  • Brandschutzunterweisungen der Mitarbeiter über spezifische Verhaltensanforderungen in Objekten
  • Organisation und Begleitung von Gebäuderäumungsübungen
  • Organisation und Begleitung von Brandschutzübungen (z. B. Handhabung von Feuerlöschern)
  • Stellung von Brandschutzbeauftragten als externe Fachkraft des Auftraggebers

Wir unterstützen Sie gerne, nicht nur in und um NRW (u.a. Essen, Dortmund, Bochum, Lünen, Hagen, Hamm, Münster, OWL, Bielefeld, Paderborn, Werl, Iserlohn, Siegen, Wuppertal, Hilden, Göttingen, Castrop-Rauxel, Hannover, Kassel) für Sie da, sondern bundesweit!

Verstecktes Brandschutzgerät

Splint im Feuerlöscher

Wo ist der Feuerlöscher

Wie sieht Ihre Brandschutzordnung aus?


Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne, Alarmpläne Brandschutzordnung - ERSTELLUNG | ÜBERPRÜFUNG | ANPASSUNG durch uns!