Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
- Vorbeugender Brandschutz ist immer ein Schutz des Arbeitsplatzes. -
Unsere speziell ausgebildeten Brandschutzbeauftragten führen die Aufgaben gemäß der Vorschriften vfdb 12/09-01, DGUV Information 205-003 (BGI 847) und VdS 3111 aus. Ebenso sind wir der zentrale Ansprechpartner für Arbeitgeber und Führungsverantwortliche in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes.
Unsere Brandschutzbeauftragten entwickeln ebenfalls gemeinsam mit Ihnen ein durchgängiges Brandschutzkonzept und Notfallkonzept:
Von der Brandschutzordnung und den erforderlichen Alarmplänen, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungs-plänen bis hin zur Ausbildung betrieblicher Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte. Räumungsübungen runden das Konzept ab.
Sie sind verpflichtet, über eine spezielle Notfallversorgung zu verfügen?
Wir erarbeiten oder überprüfen Ihr betriebliches Notfallmanagementsystem und Ihren Katastrophenschutz. Unsere Brandschutzexperten bieten Ihnen Unterstützung bei der Erarbeitung von Alarm- und Einsatzplänen zum Katastrophenschutz auch für andere „Gebäude besonderer Art und Nutzung“ an. So entsteht ein optimal funktionierendes Notfallmanagement.
Wir unterstützen Sie gerne, nicht nur in und um NRW (u.a. Essen, Dortmund, Bochum, Lünen, Hagen, Hamm, Münster, OWL, Bielefeld, Paderborn, Werl, Iserlohn, Siegen, Wuppertal, Hilden, Göttingen, Castrop-Rauxel, Hannover, Kassel) für Sie da, sondern bundesweit!